Explosionsschutz / Vorschriften ...

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Neue europäische Richtlinie für den Explosionsschutz

Für Geräte und Schutzsysteme, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt ab dem 20.04.2016 die Richtlinie 2014/34/EU. Sie löst die Richtlinie 94/9/EG ab.

Der Titel dieser Richtlinie lautet „Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)“. Mit dieser Neufassung wird die Anpassung an den sogenannten „Neuen Rechtsrahmen“ möglich, das heißt die Musterbestimmungen des
EG-Beschlusses Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten zu übernehmen sowie die Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten zu berücksichtigen.

Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU werden neben den Geräten und Schutzsystemen nunmehr auch Komponenten von Geräten und Schutzsystemen explizit genannt. Der Anhang I „Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien“ sowie Anhang II „Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen…“ wurden nicht verändert.

Es hat sich gezeigt, dass es bei Herstellern, Betreibern und benannten Stellen bestimmte Fragen und Probleme zum Übergang von der Richtlinie 94/9/EG zur Richtlinie 2014/34/EU gibt, die häufig auftreten. BMAS, PTB und BAM haben deshalb vereinbart eine Seite ins Internet zu stellen, in der miteinander abgestimmte Antworten auf diese Fragen gegeben werden, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden.

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Standardartikel/Geschaeftsstellen/Bzs/bzs-atex.html

ATEX Geräteklassen

ATEX 114 (RL2014/34/EU)

Diese Richtlinie ist nur für Hersteller gültig und hat die Zielsetzung, innerhalb der EU den freien Warenverkehr der ihr unterfallenden Produkte zu gewährleisten. Aus diesem Grunde legt die Richtlinie harmonisierte Anforderungen und Verfahren zum Nachweis der Erfüllung fest.

Nach dem 30.Juni 2003 können Produkte nur dann innerhalb der EU in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie der Richtlinie 94/9/EG entsprachen. Ab dem 20.04.2016 wurde die RL94/9/EG durch die RL2014/34/EU ersetzt.

Zu beachten ist, dass die Richtlinie 94/9/EG wie auch die RL2014/34/EU grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen festlegt, und zwar

  • für elektrische und nichtelektrische Geräte, die für den Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, und
  • für elektrische und nichtelektrische Geräte, die für den Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, sowie
  • für Schutzsysteme und Vorrichtungen, die für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind und zur sicheren Funktionsweise von Geräten und Schutzsystemen in Bezug auf Explosionsrisiken erforderlich sind.

Im Ex-Schutz-Bereich für Flurförderzeuge haben die dazu berufenen Stellen eine Vielzahl von “Regelungen” erlassen. Hier sind als gravierende Richtlinien 2014/34/EU (bis 19.04.2016 RL94/9/EG) für Hersteller und 1999/92/EG für Betreiber anzuführen. Diese Richtlinien wenden sich an die Hersteller und die Betreiber von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Hieraus leiten sich folgende grundsätzliche Anforderungen gemäß RL2014/34/EU an die Hersteller ab:

  • QS / ATEX – Zertifizierung: Der Hersteller muss ein zertifiziertes QS-System nach ISO 9001:2015 in seinem Betrieb nachweisen. Dieses System muss gemäß ATEX von einer benannten Stelle in Bezug auf die Produktion von Ex-Komponenten / Geräten ergänzend zertifiziert sein (Richtlinie 2014/34/EU, Artikel 12/13/14).
  • Entwicklungen der Flurförderzeuge gemäß EN 1755, 2000 (Flurförderzeuge “Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen”).
  • CE-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2014/34/EU, Anhang X.
  • CE-Kennzeichnung, gemäß RL 2014/34/EU, Artikel 15 und Artikel 30 der Verordnung 765/2008 sowie Anhang II der Verordnung 765/2008
  • Produkthaftpflicht für das Gesamtgerät (Normal und Ex).
  • Ersatzteilversorgung für das Gesamtgerät (Normal und Ex).
  • Service für das Gesamtgerät (Normal und Ex).
  • Dokumentation für das Gesamtgerät (Normal und Ex) (Hinterlegung bei einer benannten Stelle, z.B. PTB, INERIS, CESI) oder alternativ EU-Baumusterprüfbescheinigung für das Gesamtgerät

Die Richtlinie 2014/34/EU ist durch die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung – 11.ProdSV) – in nationales deutsches Recht umgesetzt worden.

ATEX 134 (Richtlinie 1999/92/EG)

Diese Richtlinie wendet sich nur an die Betreiber und bei den nationalen Umsetzungen können höhere Anforderungen durch einzelne EU-Staaten gestellt werden.

RL 1999/92/EG: Explosionsfähige Atmosphäre Festlegung der Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit des Arbeitnehmers, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.

  • Die RL 1999/92/EG gilt zum Schutz der Arbeitnehmer, die in explosionsgefährdeten Bereichen beschäftigt sind.
  • Die Umsetzung erfolgte in Deutschland im Rahmen der BetrSichV bezüglich Arbeitsmittel zum 03.10.2002 bzw. “überwachungsbedürftige Anlagen” (z.B. Ex-geschützte Gabelstapler) zum 01.01.2003. Bei der nationalen Umsetzung kann über die Anforderungen der Mindestvorschriften hinaus geregelt werden.
  • Der Arbeitgeber hat seinen Pflichten nachzukommen und ein Explosionsschutzdokument nach §6 Gefahrstoffverordnung (früher §6 BetrSichV) zu erstellen und auf den aktuellen Stand zu halten. Die Übergangsfrist zur erstmaligen Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes lief am 31.05.2005 aus.

PTB-Veröffentlichungen

Beiträge zum Thema „Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsfähigen Bereichen“ finden Sie hier:
– Verantwortung der Betreiber bei Inbetriebnahme, Instandsetzung und wiederkehrender Prüfung mehr…
– Inverkehrbringen nach Richtlinie 94/9/EG und EN 1755 (neu RL/2014/34/EU) mehr…

VDMA-Positionspapier

Das VDMA-Positionspapier „Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre“ finden Sie hier:
„VDMA-Positionspapier”

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