Explosionsschutz

Wir sind die Spezialisten
für Ihren Explosions-Schutz

Unsere Geräte - Ihre Vorteile

Betrachtet man die Einsatzgebiete für explosionsgeschützte Flurförderzeuge, so gelten besondere Sicherheitsvorschriften wegen der Gefahren, die bei der Herstellung von Produkten oder deren Transport und Lagerung ausgehen. Eine außergewöhnliche Gefahrenquelle kann bei dem Betrieb eines Flurförderzeuges im gefährdeten Bereich entstehen, weshalb höchste Sicherheitsanforderungen gegeben sind, was sowohl die Herstellung, als auch den Betrieb der Ex-Flurförderzeuge angeht.

Als Spezialist für explosionsgeschützte Flurförderzeuge legen wir höchsten Wert darauf, dass unsere Geräte:
• von Grund auf als explosionsgeschützte Flurförderzeuge konzipiert und gebaut werden
• nur von qualifiziertem, geschultem und autorisiertem Servicepersonal in Stand gehalten werden.

Somit sind die Hersteller-Verantwortung und Produkthaftpflicht „aus einer Hand“ sichergestellt.

Unsere Herstellung - Ihre Sicherheit

Die Thematik der Sicherheit eines Flurförderzeuges ist unter mehreren Aspekten zu betrachten. Der Begriff „Sicherheit“ bei Flurförderzeugen bedeutet nicht nur, dass der Fahrer damit sicher fahren kann, denn diese Sicherheit muss bei dem Betrieb jedes Flurförderzeuges vorliegen (siehe Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG). Bei Ex-Flurförderzeugen umfasst Sicherheit aber mehr als die reine Fahrsicherheit, sie muss nämlich auch oder gerade die Sicherheit für Mensch und Sachen vor Gefahren einschließen, die an dem jeweiligen Einsatzort der Ex-Flurförderzeuge gegeben sind (siehe Ex-Schutz-Richtlinie 2014/34/EU und Richtlinie 1999/92/EG, siehe auch EU-Vertrag Artikel 137 für den Menschen / Betreiber)

In diesem Zusammenhang sei als Konsequenz auch auf die damit verbundene haftungsrechtliche Verantwortung sowohl des Herstellers als auch des Betreibers hingewiesen und deren im Schadensfalle unter Umständen nicht greifende versicherungsrechtliche Absicherung erwähnt.

Der Kern dieser Ausführungen war und ist auch heute noch, dass z. B. Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und Normen Anhaltspunkte dafür sind, dass bei deren Nichtbeachtung ein Fehlverhalten im Sinne von schuldhaftem Handeln festgestellt werden kann. 

Die Einhaltung von z. B. Richtlinien, Gesetzen, Vorschriften und Normen ist andererseits kein Freibrief dafür, dass ihre Beachtung im Schadensfalle sowohl eine zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verantwortung in jedem Falle ausschließt. Denn weder die zuständigen EG-Stellen noch der Gesetzgeber können und wollen z. B. mit den Richtlinien, Gesetzen, Vorschriften und Normen der Industrie die Verantwortung für die Sicherheit der vom Hersteller produzierten und vom Betreiber betriebenen Produkte abnehmen. 

Die Eigenverantwortlichkeit des Herstellers ist mit der Beachtung der bestehenden Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und Normen eben nicht beseitigt. Vielmehr muss der Hersteller unabhängig davon die anerkannten Regeln, also auch den aktuellen Stand der Technik, beachten.

Unsere Zertifikate - Qualität für Betreiber

Auf Grund höchster Qualitätsmerkmale in Produktion und Service werden Ex-Geräte der MIAG Fahrzeugbau GmbH bei der Auslieferung mit folgenden Dokumenten, Zertifikaten und Kennzeichnungen ausgestattet:

CE-Konformitätserklärung

Die CE-Kennzeichnung gemäß der europäischen Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) einschließlich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird von MIAG Fahrzeugbau GmbH sehr ernst genommen. Alle Anforderungen in den entsprechenden Richtlinien werden eingehalten. Deshalb schließt die MIAG-CE-Kennzeichnung vor allem auch die notwendige Zertifizierung der „Elektromagnetischen Verträglichkeit“ (EMV) gemäß Richtlinie 2014/30/EU für die MIAG-Flurförderzeuge ein. Ein unabhängiges Prüfinstitut bescheinigt die Konformität mit den Anforderungen der EMV-Richtlinie nach Prüfung der Geräte entsprechend der Norm EN 12895:2015.

  • ATEX-Zertifikat „Qualitätssicherung Produktion“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für MIAG Fahrzeugbau GmbH als Firma, das Voraussetzung ist, damit eine Firma überhaupt die vorstehende CE-Konformitätserklärung für explosionsgeschützte Ausrüstungen bzw. Anlagen erstellen darf

EX-Schutz-Richtlinie

Sämtliche MIAG-Flurförderzeuge werden gemäß Ex-Schutz-Richtlinie 2014/34/EU vom 26.02.2014 von einer in der EG zugelassenen benannten Stelle (z.B. Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Deutschland oder anderen „benannten Stellen“) zertifiziert. Dies bezieht sich sowohl auf die Einzelkomponenten elektrischer Betriebsmittel als auch auf das Gesamtsystem „Flurförderzeug“.

Bei dem von der MIAG Fahrzeugbau GmbH verfolgtem höchstmöglichen Sicherheitsstandard für explosionsgeschützte Flurförderzeuge wird generell und unabhängig vom Gefährdungspotential der jeweiligen Ex-Zone sichergestellt, dass es z.B. bei dem Zusammentreffen von explosiver Atmosphäre mit Sauerstoff und einem Funken nicht zu einer Explosion kommen kann, egal ob in Zone 1 / Zone 21 (Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann) oder Zone 2 / Zone 22 (Bereich, in dem eine explosive Atmosphäre normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt). Die einschlägigen bestehenden europäischen Normen werden bei Konstruktion, Produktion, Qualitätssicherung und Zertifizierung beachtet.

Dazu zählen zum Beispiel:
EN 1127-1:2019 Explosionsschutz Teil 1, Grundlagen und Methodik
EN 60079 ff. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel für den Gasexplosionsschutz
EN 60079-14:2014 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (VDE 0165 Teil 1)
ISO 80079-36:2016; ISO 80079-37:2016 >ff Nichtelektrische Betriebsmittel
EN 1755:2015 explosionsgeschützte Flurförderzeuge
EN 1834-1:2000 explosionsgeschützte Hubkolben-Motoren
bzw. -3:2000 (z.B. Dieselmotoren)

DQS-Zertifikat gemäß ISO 9001:2015

Die MIAG Fahrzeugbau GmbH ist seit dem 01. Februar 1996 gemäß DIN EN ISO 9001:1994 und seit dem 29. Mai 2017 auch gemäß ISO 9001:2015 von der DQS GmbH – Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Management- Systemen zertifiziert. Das aktuelle Zertifikat ist auf der Basis ISO 9001:2015 bis zum 29. Mai 2023 gültig.

Zusatzaudit ™ „Qualitätssicherung Produktion“

 

Auch das Zusatzaudit „Qualitätssicherung Produktion“ gemäß Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) Anhang IV  wurde auf der Basis DIN EN ISO/IEC 80079-34:2020 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), Braunschweig, letztmals am 08. Juni 2020 durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Das aktuelle Zertifikat hat eine Gültigkeit bis zum 13. Juni 2023.

  • EG- bzw. EU-Baumusterprüfbescheinigungen für sämtliche elektrischen Betriebsmittel
  • Konformitätsaussage / EG- bzw. EU-Baumusterprüfbescheinigung für die jeweiligen Gesamtgeräte
  • EMV-Zertifikat Gesamtgerät

Explosionsschutz am Beispiel

Überwachung der Explosionssicherheit
• Selbsttätige Antriebsabschaltung bei Überschreiten der zulässigen Grenztemperaturen bei Motoren, Umrichtern und Steuerungen
• Automatische Überwachung der Hydrauliköltemperatur.
• Feststellbremse mit Fahrsperre verhindert ein Fahren mit aktivierter Bremse und damit eine unzulässige Erwärmung.
• Ableitung elektrostatischer Aufladung durch leitfähige Reifen und Räder

Reifen

Räder: alle Räder müssen einen Oberflächenwiderstand kleiner als 109 Ohm haben. Zwei belastete Räder müssen allerdings einen Ableitwiderstand kleiner 106 Ohm aufweisen, damit sich eventuelle elektrostatische Aufladungen am Flurförderzeug wieder abbauen können. Die zwei ableitfähigen Räder sollten einen größtmöglichen Abstand zueinander haben und müssen markiert sein, oder ein Hinweisschild muss in der Nähe der Räder befestigt werden.

MIAG Fahrzeugbau GmbH verwendet nur Räder, die einen Ableitwiderstand kleiner als 106 Ohm haben (neue Räder haben normalerweise einen Ableitwiderstand kleiner als 104 Ohm).

Zusätzlicher Sicherheitsfaktor: es gibt keine Verwechslungsgefahr beim Montieren der Räder und es können auch nicht versehentlich falsche Räder durch das Montagepersonal angebaut werden.

Gabelzinken

Lastaufnahmemittel (Gabelzinken): alle Oberflächen des Lastaufnahmemittels (Gabelzinken), die mit dem Boden oder der Last Reibkontakt haben können, müssen mit Kupfer, Messing oder Edelstahl beschichtet werden. Alternativ kann das Lastaufnahmemittel auch komplett aus Edelstahl gefertigt werden.

Achtung! Edelstahl muss mindestens einen Chromanteil von 16,5% haben.

• Gabelzinken aus Edelstahl sind für Gasbereiche IIA, IIB sowie Staubbereiche IIIA, IIIB, IIIC zulässig
• Für Gasbereiche IIC (Wasserstoff, Acetylen) ist kein Edelstahl mehr erlaubt, sondern nur Messing oder Kunststoffbeschichtung (leitfähig) 

Sitz

Sitz: Alle Oberflächen des Sitzes (z.B. Kunststoffteile, Stoffbezüge oder Kunstleder), die Kontakt mit dem Fahrer haben, müssen elektrisch leitfähig sein (Oberflächenwiderstand <109 Ohm) und sämtliche leitfähigen Flächen müssen mit dem Chassis des Flurförderzeuges elektrisch leitfähig verbunden werden.
Ausnahmen sind hier nur Flächen / Bauteile mit einer Oberfläche < 100 cm² für IIB -Geräte bzw. < 20 cm² für IIC / IIB+H2 / IIB+C2H2-Geräte

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